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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für das BTV Portal, die Web-Anwendung unter dev.btv-portal.de. Bayerischer Turnverband ist bemüht, sie im Einklang mit den geltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit zugänglich zu machen.

Angestrebter Standard

Ziel ist die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA sowie mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit

Das Portal ist nach unserer Einschätzung teilweise barrierefrei. Die Nutzerstrecken — Registrierung, Anmeldung, Profil, Nachrichten, Hilfe und die Fachbereiche — sind durchgängig nach den unten genannten Regeln gebaut. Nicht abschließend geprüft sind der Verwaltungsbereich und die erzeugten PDF-Dateien; beides ist unter „Nicht barrierefreie Inhalte" beschrieben.

Was umgesetzt ist

  • Vollständige Bedienbarkeit ohne Maus. Es gibt keine Funktion, die ein Ziehen mit dem Zeiger voraussetzt: Wo etwas verschoben wird — Kacheln, Spalten, Vorgänge —, geht das über Knöpfe.
  • Sichtbarer Fokus auf allem, was sich bedienen lässt, ohne Ausnahme.
  • Ein „Zum Inhalt springen"-Verweis am Anfang jeder Seite.
  • Kein Bedienelement, das sich selbst absendet. Ein Formular hat einen Absendeknopf; was davor passiert, ist Eingabe. Nichts lädt die Seite neu, nur weil ein Feld sich ändert.
  • Vollständige Bedienbarkeit ohne JavaScript. Wo Skripte helfen, sind sie Bequemlichkeit — dieselbe Handlung geht auch ohne. Das ist durch automatische Prüfungen abgesichert, die Inline-Skripte und Ereignis-Attribute in den Nutzerstrecken ausschließen.
  • Farbe ist nie die einzige Auskunft. Neben jeder farbigen Marke steht das Wort, das sie meint.
  • Kontraste. Die tragenden Farben des Erscheinungsbilds erreichen gegenüber dem Hintergrund mindestens 4,5:1 und erfüllen damit Stufe AA für Fließtext.
  • Formularfelder mit Beschriftung, Hilfetext und Fehlermeldung am Feld. Der Hilfetext ist dem Feld zugeordnet und wird mit vorgelesen; ein fehlerhaftes Feld ist als solches ausgezeichnet, und der Grund steht daneben — nicht nur gesammelt am Seitenanfang.
  • Zusammengehörende Auswahlfelder sind als Gruppe ausgezeichnet, damit eine Vorlesehilfe die gemeinsame Frage kennt und nicht mehrere lose Kästchen vorliest.
  • Automatisches Ausfüllen wird unterstützt (Name, Adresse, E-Mail, Anmeldedaten).
  • Ein Verweis, der ein neues Fenster öffnet, sagt das an.
  • Reduzierte Bewegung wird beachtet: Wer im Betriebssystem weniger Animation eingestellt hat, bekommt keine.
  • Auf schmalen Geräten stapeln Tabellen, statt seitlich aus dem Bild zu laufen; jede Zelle trägt dann ihre Spaltenüberschrift bei sich.
  • Die Seitensprache ist ausgezeichnet, jede Seite hat einen eigenen, sprechenden Titel.
  • Meldungen werden angesagt, ohne den Lesefluss zu unterbrechen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Bereiche sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Erzeugte PDF-Dateien — die Übersicht der Notfall-Codes und die Ausweise der Medienakkreditierung. Sie enthalten keine strukturierende Auszeichnung und sind mit einer Vorlesehilfe deshalb nur eingeschränkt nutzbar. Alle darin enthaltenen Angaben stehen auch in der Web-Oberfläche zur Verfügung.
  • Teile des Verwaltungsbereichs. Er wird gerade auf die Bedienelemente des Portals umgestellt; die noch nicht umgestellten Flächen stammen aus einer Fremdkomponente und folgen den oben genannten Regeln nicht durchgängig. Der Bereich ist nur mit Verwaltungsrechten erreichbar.
  • Noch keine Prüfung mit Hilfsmitteln durch Betroffene. Die Bewertung beruht auf der technischen Umsetzung und automatischen Prüfungen, nicht auf einem Test mit Vorlesehilfen im Alltagsgebrauch.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 3. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine Durchsicht der Anwendung anhand der WCAG-2.1-Kriterien auf Stufe AA durch die technische Umsetzung. Eine externe Prüfung hat nicht stattgefunden.

Sie gehört fortgeschrieben, sobald sich etwas an den Nutzerstrecken ändert — spätestens, wenn die Umstellung des Verwaltungsbereichs abgeschlossen ist.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder brauchen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich — wir helfen weiter und beheben, was wir beheben können:

Bayerischer Turnverband

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir auf Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt kostenlos zwischen den Beteiligten; ein Verfahren dort ist keine Voraussetzung für den Rechtsweg.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: +49 30 18527-2805
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Fassung: ef7d0c11e01f

Kommst Du nicht weiter? Melde Dich bei uns: Telefon +49 89 54196874 · info@btv-turnen.de